Am 3. März wählen die Bischöfe einen Nachfolger für Kardinal Marx

Der Vorsitzende der DBK: Wie er gewählt wird und was er darf

Veröffentlicht am 12.02.2020 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Der Vorsitzende der DBK: Wie er gewählt wird und was er darf
Bild: © KNA

Bonn ‐ Nach dem überraschenden Rückzug von Kardinal Reinhard Marx verspricht die Wahl des neuen DBK-Vorsitzenden unerwartete Spannung. Wie die Wahl Anfang März abläuft und was der Vorsitzende darf, regelt das Statut der Bischofskonferenz.

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Dass die Wahl des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bei der kommenden Frühjahrs-Vollversammlung der Bischöfe auf der Tagesordnung stehen würde, war eigentlich schon seit März 2014 klar. Damals nämlich wurde Kardinal Reinhard Marx bei der Vollversammlung in Münster zum Nachfolger von Erzbischof Robert Zollitsch gewählt. Und da die Amtszeit des Vorsitzenden der Konferenz sechs Jahre beträgt, war der März 2020 als nächster Wahltermin quasi gesetzt. So weit, so normal.

Durch die unerwartete Rücktrittsankündigung von Marx hat die bevorstehende Wahl Anfang März in Mainz nun jedoch eine besondere Brisanz erhalten. Hatten Beobachter bisher auf eine weitgehend geräuschlose Wiederwahl des Münchner Erzbischofs gesetzt, müssen die Karten für das Amt an der Spitze der Konferenz nun plötzlich völlig neu gemischt werden.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Kardinal Reinhard Marx stellt sich als Vorsitzender der Bischofskonferenz in Mainz nicht zur Wiederwahl.

Doch auch wenn in den kommenden Wochen viele Namen für das Amt gehandelt werden dürften – einen Wahlkampf oder offizielle Kandidaturen gibt es um das Amt des Konferenzvorsitzenden traditionell nicht. Möglich ist allerdings, dass sich die Bischöfe vor der eigentlichen Wahl, die nach derzeitigem Planungsstand am Vormittag des 3. März stattfinden soll, zu einer Art "Vorkonklave" treffen. Erstmals hatte dazu 2014 der damalige Vorsitzende Zollitsch seine Mitbrüder eingeladen. Einen Tag vor der Wahl sollten sie ungestört von der Öffentlichkeit über das Profil des Vorsitzenden und die Anforderungen an die Kirche in Deutschland beraten. Vorbild für das Treffen war die Papstwahl ein Jahr zuvor: Dort hatten die Kardinäle mehrere Tage lang ihre Erwartungen an den neuen Papst formuliert. Ob es auch in Mainz zu einer solchen Versammlung kommt, steht noch nicht fest.

Überraschungen bei der Wahl sind nicht auszuschließen

Unabhängig von möglichen Absprachen im Vorfeld ist der Ablauf der Wahl des Vorsitzenden im Statut der Bischofskonferenz rechtlich genau geregelt. Gemäß Artikel 13 ist für die Wahl des Konferenzvorsitzenden eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung erforderlich; erst ab dem dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Gewählt werden muss der Vorsitzende – der nach sechs Jahren einmal wiedergewählt werden kann – laut Artikel 28 aus dem Kreis der Diözesanbischöfe; Weihbischöfe dürfen den Vorsitzenden zwar mitwählen, kommen selbst für den Spitzenposten aber nicht in Frage.

Durch diese Regelung wird der Kreis der potenziellen Kandidaten deutlich reduziert. Von den Mitgliedern der Vollversammlung – derzeit 69 – sind entsprechend der Zahl der Bistümer nur maximal 27 Diözesanbischöfe wählbar. Immerhin: Anders als bei der Wahl vor sechs Jahren, als gleich vier Diözesen vakant waren, ist diesmal nur der Augsburger Bischofsstuhl (noch) nicht besetzt. Auch deshalb sind Überraschungen bei der freien und geheimen Wahl in Mainz nicht auszuschließen. Das war schon 1987 so, als nicht der Münchner Kardinal Friedrich Wetter, sondern der mit 51 Jahren noch relativ junge Mainzer Bischof Karl Lehmann zum Nachfolger des Kölner Kardinals Joseph Höffner gewählt wurde.

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Gewählt wird in Mainz in freier und geheimer Abstimmung. Jeder Bischof  kann deshalb einen Namen seiner Wahl auf den Stimmzettel schreiben. Da es derzeit nicht nach dem einen Favoriten aussieht, wird sich womöglich erst nach dem ersten Wahlgang zeigen, welcher Diözesanbischof die größten Chancen auf die Marx-Nachfolge hat. Hier könnte dann auch die oft beschworene "Stunde der Weihbischöfe" schlagen. Denn rein rechnerisch haben die derzeit 41 Weihbischöfe in der Konferenz gegenüber den 27 Diözesanbischöfen die deutliche Mehrheit. Allerdings sind sie natürlich kein geschlossener Block, weshalb bei der Wahl eher andere Allianzen ausschlaggebend sein dürften.

Wichtigste Stimme der katholischen Kirche in Deutschland

Zentrale Aufgabe des Vorsitzenden der Bischofskonferenz ist es, die Zusammenkünfte der Bischöfe zu leiten und die Konferenz gegenüber Staat und Gesellschaft zu repräsentieren. In der Öffentlichkeit tritt er somit als Sprecher der Konferenz auf und ist damit zugleich das wohl bekannteste Gesicht und die wichtigste Stimme der katholischen Kirche in Deutschland. Die bisherigen Vorsitzenden der Bischofskonferenz wie etwa die Kardinäle Josef Frings, Julius Döpfner oder Karl Lehmann waren prägende Gestalten des deutschen Katholizismus.

Allerdings ist der Vorsitzende in seiner Amtsführung nicht frei. Vielmehr ist er an die Beschlüsse der Vollversammlung und des Ständigen Rats gebunden – einem Gremium, in dem jedes Bistum durch seinen Diözesanbischof mit Sitz und Stimme vertreten ist. Eine Richtlinienkompetenz wie der deutsche Bundeskanzler hat der oberste Repräsentant der Bischöfe nicht. Seinen kirchlichen und gesellschaftlichen Einfluss muss sich der Vorsitzende deshalb erst erarbeiten: Durch Führungs- und Vermittlungsfähigkeiten in der Konferenz, gute Kontakte in den Vatikan und eine überzeugende Präsenz auf den Bühnen der Öffentlichkeit. Kardinal Marx – so viel steht fest – hat hier große Fußstapfen hinterlassen.

Von Steffen Zimmermann